AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Stand August 2023

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Brandschutztechnik Quittek GmbH. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, die Brandschutztechnik Quittek GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Angebote

Angebote der Brandschutztechnik Quittek GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Sie dienen lediglich der Vertragsanbahnung, es sei denn, sie sind schriftlich als verbindlich erklärt worden. Der Umfang der vertraglichen Verpflichtung ergibt sich aus Auftrag des Kunden und der Bestellannahme oder sonstigen Leistungsbeschreibungen der Brandschutztechnik Quittek GmbH. An ein speziell ausgearbeitetes Angebot hält sich die Brandschutztechnik Quittek GmbH 2 Wochen ab Datum des Angebots gebunden.

§ 3 Wartung

1. Abnahme

Im Fall von Wiederbefüllungen und Reparaturleistungen an den brandschutztechnischen Geräten stellt die Brandschutztechnik Quittek GmbH diese Geräte nach erbrachter Leistung zur Abnahme bereit. Erhebt der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach erbrachter Leistung Widerspruch, so gilt das Gerät als abgenommen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Eine Nutzung des brandschutztechnischen Gerätes durch den Kunden, gleichgültig ob ganz oder teilweise, steht der Abnahme gleich, sofern diese Nutzung nicht ausschließlich Testzwecken dient. Die zu Testzwecken eventuell versprühten Löschmittel werden nicht ersetzt.

2. Wartungsvertrag

Die Brandschutztechnik Quittek GmbH erbringt im Rahmen eines mit dem Kunden geschlossenen Wartungsvertrages, die jeweils vereinbarten Leistungen hinsichtlich der regelmäßigen Überprüfung und Wartung.

3. Mängelgewährleistung

Dem Kunden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Ansprüche auf Schadensersatz richten sich nach § 4.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 4 Vermietung von Feuerlöschgeräten

Die Mietpreise für die Geräte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Sie richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der Brandschutztechnik Quittek GmbH. Die Mietsache wird von der Brandschutztechnik Quittek GmbH nicht versichert. Die Brandschutztechnik Quittek GmbH behält sich vor, eine entsprechende Kaution bei Abschluss des Mietvertrages zu erheben und hinterlegt diese solange, bis die Rückgabe der Geräte in einwandfreiem Zustand festgestellt wurde. Für Schäden, die an der Mietsache durch Nichtbeachten der Gebrauchs- und Bedienungsanweisungen durch die Brandschutztechnik Quittek GmbH entstehen, ist der Kunde verantwortlich. Verpackungen, Bedienungsanleitungen sowie Zubehör sind Teil der Mietsache und stehen im Eigentum der Brandschutztechnik Quittek GmbH. Sie sind pfleglich zu behandeln und vollständig zurückzugeben. 

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Mahnung

Unsere Preise verstehen sich in Euro ohne Abzug rein netto und nur für den jeweiligen Auftrag. Fracht, Anfuhr, Montage, Transportversicherung und die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer sind nicht eingeschlossen. Rechnungen der Brandschutztechnik Quittek GmbH sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe zu zahlen, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Skonto wird nur dann akzeptiert, wenn sämtliche fälligen Zahlungsverpflichtungen aus vorangegangenen Lieferungen und Leistungen erfüllt sind und Skonto schriftlich vereinbart wurde. Bei größeren Aufträgen oder geleisteten Arbeiten kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Sieht die Brandschutztechnik Quittek GmbH nach Vertragsabschluss die Erfüllung der Zahlung durch den Kunden gefährdet (Verschlechterung der Vermögensverhältnisse) so kann die Brandschutztechnik Quittek GmbH Vorauszahlungen verlangen oder die Weiterarbeit einstellen. Bei Überschreitung von Zahlungszielen ist die Brandschutztechnik Quittek GmbH zur Berechnung von Mahngebühren sowie Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz berechtigt. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund Materialpreisänderungen eintreten.

§ 6 Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Lager der Brandschutztechnik Quittek GmbH an die vom Kunden angegebene Lieferadresse frei Haus. Für die Lieferung innerhalb Deutschlands berechnet die Brandschutztechnik Quittek GmbH angemessene Fahrtkosten, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Sollten nicht alle Waren vorrätig sein, so behält sich die Brandschutztechnik Quittek GmbH eine Teillieferung vor.


Die Mitnahme von Altgeräten und deren umweltfreundlicher Entsorgung wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Gerät die  Brandschutztechnik Quittek GmbH in Rückstand, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.


Im Falle von höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Ereignissen wie z. B. Krieg, Aufruhr, Streik, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten und ähnlichem, verlängern sich, wenn die Brandschutztechnik Quittek GmbH dadurch an der rechtzeitigen Lieferung und Leistung behindert ist, die Liefer- und Leistungsfristen in angemessenem Umfang.  Die Brandschutztechnik Quittek GmbH kommt hierdurch nicht in Verzug. Wird die Lieferung dadurch unmöglich oder unzumutbar, besteht für die Brandschutztechnik Quittek GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Brandschutztechnik Quittek GmbH. Die Ware darf ohne schriftliche Erlaubnis weder gepfändet noch sicherungsübereignet werden. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Kunde uns sofort zu benachrichtigen und uns jede zur Wahrung unserer Rechte erforderliche Hilfe zu leisten. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Forderungen aus dem Weiterverkauf der Ware tritt der Kunde schon jetzt bis zur Höhe der Brandschutztechnik Quittek GmbH geschuldeten Beiträge sicherungshalber an die Brandschutztechnik Quittek GmbH ab. Die Brandschutztechnik Quittek GmbH nimm diese Abtretung an.


Bei berechtigtem Zweifel an der Zahlungsunfähigkeit des Kunden, insbesondere bei Gefahr des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, ist die Brandschutztechnik Quittek GmbH berechtigt vom Vertrag oder Liefertermin des Vertrages zurückzutreten und sofortige Rückgabe der Ware zu verlangen, ohne dass ein Recht auf Zurückbehaltung des Kunden besteht. Etwaige Transportkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde wird der Brandschutztechnik Quittek GmbH jederzeit Zutritt zu der Ware gewähren und der Brandschutztechnik Quittek GmbH diese auf Verlangen herausgeben oder ggf. die Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte bewirken. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.


Der Kunde ist verpflichtet, die gekaufte Ware pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Überprüfungsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

§ 8 Haftung und Schadensersatz

Dem Kunden steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat. Die Brandschutztechnik Quittek GmbH kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.


Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden begrenzt: a) soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird b) sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Eine Haftung für Vermögensschäden besteht nicht. Soweit nicht vorstehend etwas anderes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Die Rechte des Kunden aufgrund eines Mangels verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem Gefahrübergang. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen und wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Sonstiges

Der Kunde wird hiermit darüber unterrichtet, dass wir personenbezogene Daten, die für die Auftragsabwicklung und die Geschäftsbeziehung erforderlich sind, elektronisch speichern und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, verarbeiten. Wir gewährleisten die vertrauliche Behandlung der Daten.

§ 10 Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Als Gerichtsstand wird München für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung vereinbart.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit dieser Bestimmung im Übrigen oder dieser Geschäftsbedingungen im Ganzen unberührt. An deren Stelle tritt der gesetzlich vorgesehene Regelfall. Das gleiche gilt, wenn diese Geschäftsbedingungen eine Lücke aufweisen sollten.

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